Pocket Rent a Car SL, im Folgenden AutHomar Rent a Car
1 LIEFERUNG DES FAHRZEUGS
1.1 Der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug sauber, funktionstüchtig und ohne Mängel, mit vollständiger Dokumentation, mit Schlüsselsatz, Warnwesten, Warndreiecken und Werkzeug, was der Mieter durch Mitteilung etwaiger Mängel an den Kunden zu überprüfen hat . bei der Anmietung des Fahrzeugs.
1.2 Bei der Anmietung von Zubehör wie z. B. Kindersitzen hat der Mieter den einwandfreien Zustand zu überprüfen. Der Mieter entbindet den Vermieter von jeglicher Haftung für eine mangelhafte Installation oder unsachgemäße Verwendung all dessen.
1.3 Der Mieter trägt den Mietvertrag stets sichtbar oben im Dashboard bei sich.
2.1 Erlauben Sie anderen Personen nicht, das Fahrzeug zu fahren, außer dem Mieter selbst oder denjenigen, die in diesem Vertrag ausdrücklich dazu ermächtigt sind, deren Mindestalter 21 Jahre beträgt, Inhaber eines gültigen und aktuellen Führerscheins mit zwei sind mindestens Jahre alt.
2.2 Fahren Sie das Fahrzeug nicht unter schlechten körperlichen Bedingungen, die durch Alkohol, Drogen, Müdigkeit oder Krankheit verursacht werden.
2.3 Benutzen Sie es nicht zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder Anhänger.
2.4 Nehmen Sie mit dem Fahrzeug nicht an Rennen oder anderen Sportveranstaltungen teil.
2.5 Befördern Sie nicht mehr Passagiere als vom Fahrzeughersteller angegeben oder gesetzlich zulässig.
2.6 Übertragen Sie das Fahrzeug nicht zwischen Inseln oder außerhalb dieser Inseln.
2.7 Das Mitbringen lebender Tiere, außer Haustiere/Haustiere, ist nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters gestattet.
2.8 Fahren Sie nicht außerhalb des Straßennetzes oder auf unbefestigten oder für den Verkehr geeigneten Straßen, die Schäden am unteren Teil der Karosserie und andere Schäden verursachen können. Die Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.1 Der Kunde muss vor Beginn einer Reparatur die Genehmigung von AutHomar RAC einholen. Sie müssen das Fahrzeug so schnell wie möglich anhalten, wenn eine Warnleuchte aufleuchtet, die auf eine Betriebsstörung des Fahrzeugs hinweist, und Sie müssen sich an den Vermieter wenden.
4.1 Das Fahrzeug ist gemäß den allgemeinen Bedingungen der zu diesem Zweck abgeschlossenen Police durch eine OBLIGATORISCHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG und eine begrenzte freiwillige HAFTPFLICHTVERSICHERUNG gedeckt. Ebenso sind Verteidigungs- und Schadensersatzansprüche sowie die Insassenversicherung gemäß der hierfür unterzeichneten Police abgedeckt. AutHomar RAC haftet für Schäden am Fahrzeug auf der Grundlage der Selbstbeteiligung, die auf der Vorderseite dieses Vertrags angegeben ist.
4.2 Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist der KUNDE verpflichtet, die Schlüssel zusammen mit der zu diesem Zweck bei der Polizei erstellten Diebstahlanzeige an AutHomar RAC zu übergeben, andernfalls hat er AutHomar RAC den Marktwert des Fahrzeugs zu entschädigen .
Der Kunde hat im Falle eines Unfalls keinen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugs oder auf Rückerstattung jeglicher Beträge.
Im Falle eines Unfalls oder einer Panne muss sich der Mieter an AutHomar RAC wenden, um einen Abschleppwagen anzufordern. AutHomar RAC übernimmt keine Verantwortung für einen Abschleppwagen, der nicht vom Assistenzdienst angegeben wurde, und kann den Rechnungsbetrag in Rechnung stellen.
6.1 Jegliche Verwendung, die möglicherweise gegen das Gesetz verstößt, wobei der Kunde für Bußgelder, Sanktionen oder alle Maßnahmen verantwortlich ist, die auf das Vertragsfahrzeug wegen seiner unsachgemäßen Verwendung angewendet werden können.
6.2 AutHomar RAC ist gesetzlich verpflichtet, den Behörden die Daten von Kunden zur Verfügung zu stellen, gegen die während der Mietdauer ein Bußgeld verhängt wurde, und erhebt vom Kunden eine Verwaltungsgebühr von 30 € pro Bußgeld. In dieser Gebühr ist die Zahlung der Geldbuße nicht enthalten; der Kunde muss diese direkt bei den Behörden bezahlen und dabei die Anweisungen auf der Vorderseite der Geldbuße befolgen.
Durch die Mitteilung der Kredit- und/oder Debitkartendaten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermächtigt der Mieter den Vermieter, ihm die Gutschriften in Rechnung zu stellen, die für den Mietpreis, die Kaution und etwaige andere in diesen Bedingungen enthaltene Kosten und Haftungen anfallen zum Mietvertrag. Sobald der Mieter die Reservierung bestätigt hat, ist der Vermieter berechtigt, die Kredit- und/oder Debitkarte mit dem gesamten voraussichtlichen Mietpreis, einschließlich etwaiger gewünschter Extras, zu belasten. Der Mietvertrag wird ungültig, wenn eine Belastung der Karte mit den genannten Beträgen nicht möglich ist oder der Kunde nicht über eine Kreditkarte verfügt. Die vollständige Abwicklung des Mietvertrages erfolgt nach Rückgabe des Fahrzeugs und Überprüfung seines Zustandes durch das Personal des Vermieters. Die Endabrechnung erfolgt über die vom Mieter angegebenen Zahlungsmittel.
8.1 Das Fahrzeug wird an dem auf der Vorderseite dieses Dokuments angegebenen Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben. Jede Änderung muss vorher vom Vermieter genehmigt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung berechtigt den Vermieter, das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung in Besitz zu nehmen oder es gerichtlich einzufordern, wobei der Mieter in jedem Fall die Kosten für die Wiederbeschaffung trägt. Ebenso ist der Vermieter jederzeit berechtigt, das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit zurückzuholen, wenn dessen Nutzung seinen Bestimmungen widerspricht. Das Zurückbehalten des Fahrzeugs durch den Mieter ohne Zustimmung des Vermieters über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus kann vom Vermieter als Diebstahl des Fahrzeugs angesehen und als solcher den zuständigen Behörden gemeldet werden.
8.2 Bei Rückgabe des Fahrzeugs aufgrund des Endes der Miete, bei der der Mieter aus Gründen, die er zu vertreten hat, bei der Besichtigung desselben nicht anwesend ist, bei Zustellung per Briefkasten oder wegen Nichtverfügbarkeit oder wenn die Rückgabe außerhalb des Fahrzeugs erfolgt B. während der Bürozeiten des Vermieters oder an einem anderen als dem von der Firma bezeichneten Ort und werden Schäden am Fahrzeug oder Verschmutzungen festgestellt, die über das Normale hinausgehen, muss der Kunde die Bewertung der Schäden und/oder Arbeiten infolge der durchgeführten Inspektion bezahlen in Ihrer Abwesenheit durch das Personal des Vermieters durchgeführt werden, wobei die Belastungen, die möglicherweise von Ihrer Kredit- und/oder Debitkarte abgebucht werden, ausdrücklich akzeptiert werden.
8.3 Die verspätete Lieferung des Fahrzeugs berechtigt den Vermieter, die Gebühr für eine Ganztagesmiete zu erheben, die alle 24 Stunden bis zur tatsächlichen Lieferung des Fahrzeugs erneuert wird.
AutHomar Rent a Car übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, das während der Mietzeit im Fahrzeug zurückgelassen wird. Diese Güter liegen ausschließlich in der Verantwortung des Mieters.
Für diesen Vertrag gelten die hier getroffenen Vereinbarungen sowie die folgenden und übereinstimmenden Artikel 1.554 des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Vermietung von Sachen, wobei sich die Parteien der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Palma de Mallorca als Nicht-Vertragsgericht unterwerfen. Einhaltung von Verpflichtungen, mit Verzicht auf eine andere Gerichtsbarkeit, für alle Fragen, die sich aus ihrer Anwendung oder Auslegung ergeben.
Gemäß den Bestimmungen der DSGVO EU 679/2016 und des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember (LOPDPGDD) werden Ihnen die folgenden Datenschutzinformationen zur Verfügung gestellt: Verantwortlicher: POCKET RENT A CAR, S. L., CIF: B57069619, Postal Adresse: GARSA, Nº 38, C.P.: 07610, PALMA DE MALLORCA, Telefon: 971743653, E-Mail: info@authomar.com. ZWECK: Bei POCKET RENT A CAR, S.L. Wir verarbeiten die Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, um Ihnen die gewünschte Dienstleistung bereitzustellen, diese abzurechnen und die Zusendung von Informationen und die kommerzielle Akquise zu verwalten. Die bereitgestellten personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie sie für den angegebenen Zweck nützlich sind, und in jedem Fall während der gesetzlichen Fristen und für die Zeit, die zur Erfüllung möglicher Verantwortlichkeiten aus der Verarbeitung erforderlich ist. LEGITIMATION: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf der Erfüllung eines Vertrags, der Einhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung und Ihrer Einwilligung gemäß den Bestimmungen der DSGVO EU 679/2016 (ART. 6.1.A.B.C.) und des Organgesetzes 3 /2018 vom 5. Dezember (LOPDPGDD). Das Gesetz über Dienste der Informationsgesellschaft 34/2002, Artikel 20 und 21, gilt für die Übermittlung kommerzieller Angebote über Telekommunikation. EMPFÄNGER: Ihre Daten werden nicht an externe Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Ebenso kann eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgen, sofern die Weitergabe zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich ist. Ihre Daten können auch an die zuständige öffentliche Verwaltung übermittelt werden, um den geltenden gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Eine Datenübermittlung in Drittländer ist nicht vorgesehen. RECHTE: Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten ausüben und nicht Entscheidungen unterworfen werden, die ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruhen. Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der Kontrollbehörde einzureichen: Spanische Datenschutzbehörde (www.agpd.es).